Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medialeistung
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche zwischen der ECE flatmedia GmbH (nachfolgend „
Auftraggeber bestehenden Vertragsbeziehungen betreffend die Medialeistung im Rahmen des Werbe- und Infotainment-Programms (nachfolgend Sendeprogramm) der
1.2 Die AGB gelten nur im Verkehr mit Unternehmen i. S. v. § 14 BGB.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass
1.4 Es gilt die bei Abschluss des Medialeistungsvertrages aktuelle Preisliste der
2. Auftragserteilung
2.1 Angebote der
2.2 Der Medialeistungsvertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Angebots über Medialeistungen von
3. Leistungen der
3.1
3.2 Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Platzierung des Sendematerials innerhalb eines bestimmten redaktionellen Umfelds besteht nicht. Der Ausschluss von Wettbewerbern (Konkurrenzausschluss) wird nicht zugesichert.
3.3
4. Werbeinhalte
4.1 Der Auftraggeber ist für die Inhalte des Sendematerials allein verantwortlich und gewährleistet, dass diese nicht gegen geltende gesetzliche und behördliche Bestimmungen oder anwendbare Werberichtlinien verstoßen. Das Sendematerial darf keine Werbung für mit der
4.2
5. Sendematerial, Bearbeitung
5.1 Für die Herstellung des Sendematerials ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
5.2 Sofern nicht eine elektronische Übermittlung des Sendematerials erfolgt, ist dieses auf dem Postwege zu übersenden an:
ECE flatmedia GmbH | Account Management | Heegbarg 30 | 22391 Hamburg
5.3 Der Auftraggeber hat das Sendematerial wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Sendematerial
• Datenträger müssen in Formaten CD-ROM (ISO 9660) oder DVD (ISO 9660) übersendet werden
• Im Fall der Datenübermittlung per E-Mail hat diese zu erfolgen an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• Im Falle der Datenübermittlung per FTP erhält der Auftraggeber von der
Anfrage einen separaten Zugang
Video und Animation/Standbild/Bewegtbild
• Bildformate: Querformat: Breite x Höhe: 1366 x 768 Pixel oder 1280 x 720 Pixel
(HDTV 720p) (Seitenverhältnis 16:9), Farbmodell RGB (Mindestanforderung), Auflösung:
mindestens 72dpi
• Die Bilddaten müssen mindestens proportional zu der maximalen Auflösung von 1366 x 768 Pixel
der Screens und abgestimmt auf das benutzte Seitenverhältnis des Bildes im Spot als jpeg oder
png angeliefert werden
• Dateiformat: WMV 9
• Codec: WMV 3 (Windows Media Video 9)
• Bitrate: mind. 3 Mbit; max. 5 Mbit, CBR, frames per second: 25 oder 30
• Datenformate: Photoshop-Dateien bis Version CS 4 (bei sukzessivem Bildaufbau als
*.psd-Datei mit offenen Ebenen, QuarkXPress-Dateien können nicht verwendet werden)
• Pixelverhältnis: quadratische Pixel
Sonderwerbeform (z. B. Mediawalls/Mehr-Bildschirm-Installationen)
• Sonderformen müssen gesondert vereinbart werden.
5.4 Wird das Sendematerial nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 5.1 übersendet und/oder in einem anderen als dem in Ziffer 5.3 genannten Format geliefert und/ oder ist es beschädigt und/oder bedarf es der inhaltlichen und/oder sonstigen Überarbeitung, ist ECE flatmedia nicht zur Durchführung des Medialeistungsvertrages verpflichtet und gemäß Ziffer 13.2 zur Kündigung des Medialeistungsvertrages berechtigt. Der Anspruch von ECE flatmedia auf die vertraglich vereinbarte Vergütung unter Abzug der von
5.5 Im Falle der nicht rechtzeitigen Übersendung des Sendematerials gemäß Ziffer 5.1 wird sich
5.6 Ziffer 5.4 gilt nicht, sofern sich das dort beschriebene Problem durch eine Bearbeitung des Sendematerials beheben lässt, dies zeitlich und technisch möglich ist und der Auftraggeber
5.7 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich zu prüfen, ob das Sendematerial Inhalte aufweist, für die eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen ist und hat diese ggf. an die entsprechende Verwertungsgesellschaft abzuführen.
5.8 Das übersandte Sendematerial wird von
6. Vermittler
6.1 Sendeaufträge von Vermittlern (z. B. Mediaagenturen oder Werbeagenturen) für Werbetreibende kommen nur dann mit dem Werbetreibenden selbst zustande, wenn der Vermittler ausdrücklich schriftlich erklärt, dass er im Namen und mit Vollmacht des betreffenden Werbetreibenden handelt, und sofern der Werbetreibende namentlich genau bezeichnet, seine Adresse vollständig angegeben und die betroffene Produktgruppe genau bezeichnet wird.
6.2 Für den Fall, dass der Vermittler den Werbetreibenden nicht genau bezeichnen und/oder den Vollmachtsnachweis nach Aufforderung nicht erbringen kann, gilt der Vermittler als Auftraggeber und ist damit Vertragspartner von
6.3 Sofern der Vermittler Vertragspartner von
6.4
7. Rücktritt und Umbuchungen
7.1 Der Auftraggeber kann bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin durch schriftliche Erklärung gegenüber
7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin ganz oder teilweise umzubuchen. Bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin wird
8. Nutzungsrechte
8.1 Der Auftraggeber räumt
8.2
9. Vergütung
9.1 Soweit nicht schriftlich anders im Medialeistungsvertrag geregelt, richtet sich die Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste von
9.2 Nachlässe, Rabatte, Skonti werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
9.3 Wird die im Medialeistungsvertrag vereinbarte Länge (gemessen in Sekunden) des Sendematerials überschritten, hat der Auftraggeber die Sekunden, die die vereinbarte Länge des Sendematerials überschreiten, nach der jeweils aktuellen Preisliste abzüglich etwaiger, dem Auftraggeber gemäß vorstehender Ziffer 9.2 gewährter Nachlasse, Rabatte oder Skonti zusätzlich zu vergüten.
9.4 Die Rechnungslegung erfolgt im Voraus. Die Vergütung ist mit Ablauf des 7. Tages nach Beginn des ersten vereinbarten Schaltungstermins ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann
9.5 Der Auftraggeber kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
10. Haftung
10.1 Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet
10.2
Fällen:
(a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
(b) bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten,
die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
10.3 Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehender Ziffer 10.2 (b) vorliegt, haftet
ermöglicht und die Vertragspartner auf die Einhaltung der Pflicht vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.4 Außer in Fällen von Vorsatz ist die Haftung von
10.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Ziffern 10.1 bis 10.4 gelten auch für die außervertragliche Haftung.
10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
11. Höhere Gewalt
11.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfall oder Netzwerkausfälle), die die Durchführung des Medialeistungsvertrages durch
11.2
12. Rechte Dritter
12.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche für das Senden des Sendematerials
erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt und sie zur Durchführung des Medialeistungsvertrages auf
12.2 Der Auftraggeber stellt
13. Laufzeit, Kündigungsrecht
13.1 Der Medialeistungsvertrag tritt mit der Annahme durch
13.2 Falls der Auftraggeber das Sendematerial nicht oder nicht in einem ausstrahlungsfähigen Zustand zur Verfügung stellt, ist
13.3 Das Recht zur Kündigung des Medialeistungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
14.2 Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ohne die ausdrückliche Zustimmung von ECE flatmedia nicht berechtigt. Rechte Dritter im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter werden durch den Vertrag nicht begründet.
14.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist
14.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
14.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend. .